8. Februar 2021 – ADVOCACY

EIN GENOZID OHNE TÄTERINNEN?

Über die Verbrechen des IS im Nahen Osten ist viel zu lesen. „Was hat das mit uns zu tun? Es ist doch weit weg!“, mag sich da der ein oder die andere denken. Das verkennt, dass sich Täter:nnen hierzulande radikalisiert und sich von hier aus auf die Reise in den Irak und nach Syrien begaben, um sich dem IS anzuschließen.

Der lange Arm des IS reicht bis nach Deutschland

In den letzten Wochen hat die deutsche Bundesregierung die Rückführung dreier deutscher IS-Anhängerinnen und ihrer Kinder aus Nordsyrien veranlasst, die nach dem Sieg über den so genannten „Islamischen Staat“ in einem Lager für
IS-Gefangene interniert waren: Leonora M. aus Sachsen-Anhalt mit ihren beiden Kindern, Merve Aydin aus Hamburg-Wilhelmsburg mit ihren beiden in Syrien geborenen Kindern und Yasmin A. aus Bonn sind wieder in Deutschland.

Medienberichten zufolge wird gegen die drei Frauen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Verbrechen gegen die Menschheit ermittelt. Leonora M. soll zudem mit ihrem Ehemann Martin L., der als einer von wenigen Deutschen dem IS-Geheimdienst angehört haben soll, zwischenzeitlich eine jesidische Frau zur Sklavin gehalten und diese später weiter verkauft haben.

Ein Genozid ohne Täterinnen? Nein! 
Über die Schwere der Schuld entscheidet kein X- oder Y-Chromosom

In Interviews geben sich die Frauen reuig und schuldbewusst. Merve Aydin gibt an, aus Liebe gehandelt zu haben, als sie im Alter von 18 Jahren ihrem damaligen Freund nach Syrien folgte. Sie habe die Folgen ihres Handelns nicht bedacht. Was auch immer die mutmaßlichen Täterinnen nun zu Protokoll geben: In den Strafverfahren, die jetzt angestrengt werden, müssen die zuständigen StrafverfolgerInnen auch nach der ideologisch-weltanschaulichen Verstrickung der Frauen fragen.

Der IS hat in Irak und Syrien tausendfach gemordet, gebrandschatzt und Menschenhandel betrieben – Taten, die von einer menschenverachtenden Ideologie getragen wurden. So ganzheitlich wie der Genozid an den Jesid:innen und anderen Minderheiten in der Region (Christen, schiitische Muslime, schiitische Turkmenen, schiitische Shabaks) seitens des IS betrieben wurde, so ganzheitlich muss auch der Ansatz in der Strafverfolgung sein.

Faire Prozesse – gerechte Strafen

Nachdem am 4. Februar bereits eine feierliche Gedenkzeremonie in der irakischen Hauptstadt Bagdad für 104 im Genozid ermordete Jesid:innen abgehalten wurde, wurden sie am Wochenende in Kocho in der Region Sindschar nach jesidischem Brauch beigesetzt. Neben irakischen Würdenträgern war auch die jesidische Gemeinde zugegen – auch JesidInnen, die inzwischen in der Diaspora (auch in Deutschland) leben, waren angereist.

Der IS hatte die (meist männlichen Opfer) im August 2014 bei seinem Überfall auf das Dorf von ihren Familien getrennt und in Massenexekutionen getötet. Dank jahrelanger Ermittlungsarbeit konnten die Gebeine der Toten aus den Massengräbern des IS geborgen und die Toten identifiziert werden.

So wichtig diese Begräbnisse für die Hinterbliebenen sind, weil sie ein würdiges Gedenken an die Toten ermöglichen: Gerechtigkeit wird den Überlebenden nur zuteil werden, wenn wir IS-Verbrechen in den Strafgerichtshöfen konsequent verhandeln und im Falle erwiesener Schuld harte Strafen verhängen!

Bei der Bestrafung der Täter:innen dürfen wir nicht nachlassen – dabei darf auch keine voreilige Milde unser Urteil trüben! Deswegen brauchen wir dringend mehr Kooperation zwischen deutschen (Strafverfolgungs-)Behörden sowie den Regierungen auf allen Seiten. Den Verdächtigen müssen faire Prozesse gemacht werden, die allen rechtsstaatlichen Standards entsprechen – aber diese müssen auch vollumfänglich die Dimension und die Schwere der Taten widerspiegeln. 

Das sind wir den Opfern des Genozids und den Hinterbliebenen der Getöteten schuldig.