13. September 2023 – IRAN

FORDERUNGEN AN DIE BUNDESREGIERUNG – EIN JAHR NACH DER ERMORDUNG JINA MAHSA AMINIS

HÁWAR.help FORDERT ANGESICHTS DER KATASTROPHALEN LAGE DER FRAUEN- UND MENSCHENRECHTE IN IRAN:

1.) Eine Wende in der Iran-Politik der Bundesregierung sowie der Europäischen Union, die die Frauen- und Menschenrechte in den Fokus stellt.

2.) Einen dauerhaften und formellen bundesweiten Stopp von Abschiebungen und illegalen Push-backs (so genanntes “Flughafenverfahren”) von Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit.

3.) Eine Erleichterung von Einreisebestimmungen für Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit sowie den erleichterten Zugang zu Aufenthaltstiteln. Auch geschlechtsspezifische Gewalt und Verfolgung in Iran sind in Asylverfahren dringend zu berücksichtigen. Dem ist Deutschland durch die Istanbul Konvention verpflichtet.

4.) Keine Wiederaufnahme von oder Beteiligung an Atomverhandlungen, bzw. Wiederbelebung des JCPOA (“Joint Comprehensive Plan of Action”)! Die Bundesrepublik muss auch bei seinen Partner.innen darauf drängen, dass dies unterlassen wird. Mit den Mördern von Jina Mahsa Amini und jedem, der für Menschenrechte in Iran seine Stimme zu erheben wagt, darf es keine Verhandlungen und keine Zugeständnisse geben im Rahmen eines Atomdeals!

5.) Deutschland und die EU müssen den diplomatischen Druck auf die Machthaber der Islamischen Republik aufrechterhalten und weiter intensivieren, statt immer mehr Zugeständnisse zu machen. Die politische Führung des Landes muss auf die Wahrung der politischen Rechte der Menschen mit iranischer Staatsbürgerschaft und ihrer Menschenrechte verpflichtet werden. Dazu zählt eine vollständige Amnestie aller politischen Gefangenen, inklusive aller deutschen und europäischen Staatsbürger:innen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind.

6.) Der deutsche Verfassungsschutz muss die Sicherheit von Menschen mit der iranischen Staatsbürgerschaft und Doppelstaatsbürger:innen, die in Deutschland leben, gewährleisten.

7.) Die Bundesrepublik muss die Dokumentation der Menschen und Frauenrechtsverletzungen durch UN-Organisationen, Mandatsträger:innen und durch weitere unabhängige internationale Organisationen unterstützen und sich an der Umsetzung beteiligen, damit eine spätere juristische Verurteilung möglich wird und Frauen- und Menschenrechtsverletzungen lückenlos aufgeklärt werden.

8.) Die Bundesregierung muss die Listung der Islamischen Revolutionsgarde auf der EU-Terrorliste aktiv auf EU-Ebene voranbringen. Der Listung der Revolutionsgarde, die für die Niederschlagung der Proteste (und den Terror im Ausland) maßgeblich verantwortlich ist, steht auf rechtlicher Ebene nichts im Wege. Mit dem Hafturteil gegen den auf Geheiß aus Teheran agierenden Terroristen Assadollah Asadi liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts innerhalb der EU mit Bezug zu Terroraktivitäten der Islamischen Revolutionsgarde vor. Eine solche wurde in öffentlichen Statements seitens politischer Mandatsräger:innen in Deutschland und der EU als Bedingung genannt, um eine Listung vornehmen zu können.

9.) Ein Ende der politischen Zusammenarbeit mit Lobbyist:innen des iranischen Regimes! Die Die Bundesregierung darf sich nicht länger auf Berater:innen verlassen, bei denen es einen begründeten Verdacht gibt, dass sie im Sinne oder gar Auftrag der Islamischen Republik und ihres Machtapparates agieren. Stattdessen müssen Stimmen der iranischen Zivilgesellschaft und der Menschen aus Iran, die im Exil leben, in die Prozesse in Bezug auf den politischen Umgang mit Iran eine größere Rolle spielen – insbesondere die von Frauen und Angehörigen von Minderheiten (ethnisch-religiöse Gruppen, Mitglieder der LGBTIQ+-Community sowie jegliche weiteren vom Regime unterdrückte Gruppen).

10.) Eine Sanktionspolitik, die nicht die Zivilbevölkerung in Iran, sondern unmittelbar die Machtelite des Iran trifft. Vermögen und Sachwerte sanktionierter Personen auf deutschem Staatsgebiet müssen konfisziert werden und Finanzvermögen von Einzelpersonen aus Iran und Organisationen/Entitäten, die für die Gewalt gegen die Protestierenden verantwortlich sind, bzw. diese ermöglichen und erleichtern, müssen eingefroren werden. Dazu zählen ebenfalls in Deutschland ansässige Firmen, etwa solche, die nachweislich dem Regime dabei helfen Internet-Infrastruktur in Iran einzuschränken oder solche, die Überwachungstechnologie an Teheran liefern.

11.) Die Bildung einer Task-Force auf europäischer Ebene, um a.) die europäischen Geiseln wie Jamshid Sharmahd, Nahid Taghavi und Johan Floderus möglichst schnell zu befreien und b.) das Erarbeiten einer gemeinsamen europäischen Strategie, wie in Zukunft mit ähnlichen Entführungs- und Geiselnahme-Fällen zu verfahren ist.