9. Februar 2026 – IRAN

EUROPÄISCHE UNION ERKENNT REVOLUTIONSGARDE DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN ALS TERRORORGANISATION AN

Endlich: Die Europäische Union hat die Revolutionsgarde der Islamischen Republik Iran (IRGC) als Terrororganisation eingestuft. Eine längst überfällige Entscheidung! Seit langem fordern wir mit HÁWAR.help, unter anderem in einer Petition an den Deutschen Bundestag im Jahr 2022, und vielen weiteren Verbündeten die Terrorlistung. Zuletzt blockierten Italien, Spanien und Frankreich die Einstufung, dann nur noch Frankreich.

Die Revolutionsgarde gilt als das ideologische Rückgrat des iranischen Regimes. Ursprünglich sollte sie die „Errungenschaften“ der Revolution von 1979 schützen und existiert als separate Organisation neben dem iranischen Militär. Sie wird häufig als ein „Staat im Staate“ bezeichnet und ihre Macht reicht in alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens. Die Revolutionsgarde ist maßgeblich für die Repressionen im Land und die brutale Niederschlagung jeglicher Proteste verantwortlich. Nicht nur verhaften sie willkürlich Oppositionelle, sie schicken sowohl eigene als auch die Basij-Milizen auf die Straße, um friedlich Protestierende zu verletzten, sogar zu töten – wie auch bei den im Dezember 2025 aufgeflammten Protesten.

 

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Die Revolutionsgarde hat in innerstaatlichen Angelegenheiten großen politischen Einfluss. Viele ihrer Offiziere sitzen im iranischen Parlament. Außerdem gehören ihr viele große Unternehmen in Iran. Diese machen ca. ein Drittel der iranischen Wirtschaftsleistung aus. Die Einnahmen fließen wiederum in Aktivitäten der Revolutionsgarde und stützen somit das Regime.

Die Revolutionsgarde unterhält zudem eigene Geheimdienste für das In- und Ausland. In Iran verfolgen die Geheimdienste Gegner:innen des Regimes. Auch ihr Auslandsgeheimdienst war bereits weltweit in Anschläge auf ausländische Staatsbürger:innen verwickelt.

Die IRGC ist auch die Organisation, die Terror-Proxys in der Region, darunter Hamas und Hisbollah, unterstützt. Durch die Terrorlistung ist jegliche Form der Unterstützung der IRGC eine Straftat und kann juristisch belangt werden. Das betrifft nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch logistische oder organisatorische Unterstützung sowie die Verbreitung von Propaganda. Organisationen in ganz Europa, die den Revolutionsgarden nahestehen oder für sie arbeiten (z.B. Vereine, Kulturzentren oder Tarnorganisationen) können nun verboten werden.

Durch die Listung muss das Vermögen der IRGC konsequent eingefroren werden – sowohl Bankkonten als auch das Vermögen von Firmen, Immobilien und Strohmännern. Und es besteht ein Verbot aller wirtschaftlicher Transaktionen mit deren Mitgliedern. Dadurch fehlen dem Regime in Zukunft wichtige finanzielle Mittel.

Die Terrorlistung hat zudem internationale Signalwirkung auf andere Staaten und verschiebt das Narrativ zu Iran: Die Revolutionsgarde ist jetzt nicht mehr Teil des Staates bzw. der iranischen Sicherheitskräfte, sondern eine Terrororganisation. Das hat Auswirkungen auf politische Entscheidungen, Berichterstattung, Gerichtsentscheidungen sowie Schulungen von Behörden und Sicherheitskräften.