Transparenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher stellen wir der Öffentlichkeit folgende Informationen zur Verfügung:
Wir sind wegen der Förderung der Hilfe für politisch und religiös Verfolgte sowie der
Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des
Finanzamtes für Körperschaften I, St.-Nr. 27/667/55461 vom 18.01.2024 für den letzten
Veranlagungszeitraum 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6
GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Personen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets von HÁWAR.help ausmachen, sind nicht vorhanden.